Hand aufs Herz: Eine bAV ohne Versorgungsordnung ist wie ein Benefit ohne Anleitung: Alle haben Erwartungen, aber niemand weiß so genau, was wirklich gilt. Mitarbeitende haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung, klar. Doch wie diese bAV im Unternehmen konkret funktioniert, welche Zuschüsse gelten, was bei Elternzeit passiert oder wie mit Altverträgen umzugehen ist – das steht nirgends, wenn es keine Versorgungsordnung gibt.
Genau deshalb setzen immer mehr Unternehmen auf dieses „Regelwerk in smart“. Eine Versorgungsordnung übersetzt das komplizierte Betriebsrentengesetz in klare, faire und verständliche Spielregeln. Sie sorgt für Transparenz, reduziert HR-Aufwand und verhindert, dass über die Jahre ein wilder Mix aus Tarifen und Sonderfällen entsteht. Und ganz ehrlich: In einer Zeit, in der Benefits ein wesentlicher Teil der Arbeitgebermarke sind, macht eine sauber geregelte bAV einfach Eindruck.
Was die Versorgungsordnung wirklich leistet und warum HR sie lieben wird
Das Gesetz liefert nur den Rahmen. Die echten Praxisfragen bleiben offen. Und genau dort wird’s spannend. Eine Versorgungsordnung beantwortet alles, was Mitarbeitende wirklich wissen wollen:
Wer bekommt die bAV – ab wann und unter welchen Bedingungen?
Wie hoch ist der Arbeitgeberzuschuss?
Was passiert mit bestehenden Verträgen aus vorherigen Jobs?
Wie gehen wir mit Elternzeit, Krankheitszeiten oder Sabbaticals um?
Was gilt beim Austritt – und was passiert mit dem Zuschuss?
Wie unterscheiden wir sauber zwischen Mitarbeitergruppen?
Ohne klare Regeln drohen Haftungsrisiken, Missverständnisse und im schlimmsten Fall arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen: von Gleichbehandlung über Einstandspflicht bis hin zum Anpassungsprüfungspflicht. Mit einer Versorgungsordnung dagegen wird alles nachvollziehbar, fair und belastbar.
Kurz: Die Versorgungsordnung ist das, was in der bAV oft fehlt: ein zuverlässiges, leicht verständliches Framework, das HR den Rücken freihält und Mitarbeitenden Orientierung gibt.
Warum die Erstellung Profisache ist – und kein Nebenjob für Produktanbieter
Ganz wichtig: Eine Versorgungsordnung ist kein Template, das man irgendwo herunterlädt und „mal eben“ anpasst. Es handelt sich um eine rechtliche Gestaltung, die tief im Arbeitsrecht und im Betriebsrentengesetz verankert ist. Versicherungsvermittler oder Finanzdienstleister dürfen so etwas nicht rechtsverbindlich erstellen, und sie können im Fall eines Fehlers auch nicht haften.
Darum lassen Unternehmen ihre Versorgungsordnung heute von spezialisierten Rentenberatern oder Fachanwälten erstellen: Sie kennen die aktuelle Rechtsprechung, sie wissen, wie die bAV in der Praxis funktioniert, und sie sorgen dafür, dass die Regelung nicht nur schön aussieht, sondern im Ernstfall auch trägt.
Wenn Sie Ihre bAV modernisieren wollen, eine bestehende Ordnung überarbeiten möchten oder endlich ein sauberes, faires und rechtssicheres Regelwerk brauchen, unterstützen wir Sie gerne: von der Analyse bis zur fertigen Versorgungsordnung, inklusive aller relevanten Dokumente und einer verständlichen Kommunikation für Ihre Mitarbeitenden.
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